Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 7 VG 2974/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verübter Raubüberfall am Arbeitsplatz als tätlicher Angriff i.S.d. Opferentschädigungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte …
Auszug aus SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 7 VG 2974/11
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 02.08.2010 (AZ: B 9 VG 2/07 R) liege ein tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 OEG nur dann vor, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht habe.Die Drohung mit Gewalt ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts um so eher als tätlicher Angriff zu bewerten, je größer die objektive Gefahr für Leib und Leben des Bedrohten ist, wobei eine feste Grenzziehung nicht möglich ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 02.10.2008, Az. B 9 VG 2/07 R m.w.N.).
- BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf …
Auszug aus SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 7 VG 2974/11
Von einer Gewalttat ist das Bundessozialgericht ausgegangen, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht hat, auch wenn es an einem Tötungs- und Verletzungsvorsatz des Täters gefehlt hat (BSG, 24.07.2002, Az. B 9 VG 4/01 R).Ob eine noch nicht verwirklichte Drohung bereits als tätlicher Angriff anzusehen sei, richte sich danach, wie groß aus der Sicht eines objektiven Dritten die Gefahr für Leib oder Leben des Bedrohten tatsächlich sei und wie unmittelbar ihre Verwirklichung bevorstehe (vgl. nur BSG, Urt. v. 24.07.2002, Az. B 9 VG 4/01 R, Rdnr. 43;… BSG, Urt. v. 10.09.1997, Az. 9 RVg 1/96).
- BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 1/96
Tätlicher Angriff - Androhung - Hindernisbeseitigung - Objektiver Dritter
Auszug aus SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 7 VG 2974/11
Ob eine noch nicht verwirklichte Drohung bereits als tätlicher Angriff anzusehen sei, richte sich danach, wie groß aus der Sicht eines objektiven Dritten die Gefahr für Leib oder Leben des Bedrohten tatsächlich sei und wie unmittelbar ihre Verwirklichung bevorstehe (…vgl. nur BSG, Urt. v. 24.07.2002, Az. B 9 VG 4/01 R, Rdnr. 43; BSG, Urt. v. 10.09.1997, Az. 9 RVg 1/96). - SG Bremen, 29.03.2007 - S 20 VG 27/03
Auszug aus SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 7 VG 2974/11
Diese nachträglichen Erkenntnisse können nach der Überzeugung der Kammer jedoch für die Entscheidung nicht maßgeblich sein (so im Ergebnis auch SG Bremen, Urt. v. 29.3.2007, Az S 20 VG 27/03).